AGB Möck Zweiräder GmbH & Co KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zweiradmechaniker-Handwerk und- Handel


1. Vertragsabschluß

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt ist. Sämtliche Erklärungen, Nebenkosten und Zusicherungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

2. Preise und Zahlungen
2.1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstigen Nachlässe inklusive Mehrwertsteuer ( Kaufpreis).Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzliche Leistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der zusätzlichen Leistungen fällig.

2.2. Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er den Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. (hierzu Ziff.4.2).

2.3. Bei Nichtabnahme eines laut Kaufvertrages gestellten Kaufgegenstand hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.

2.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Reparaturauftrages von einer Vorrauszahlung bis zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.

3. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluß. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldeter, erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/ Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar sind.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller / Importeur vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer, für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller / Importeur anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.

4.2. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug ( Ziff. 2.2), hat der Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer:

– den Kaufgegenstand herauszugeben
– die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schäden zu ersetzen
– Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten
– Dem Verkäufer alle Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat

Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.

5. Gewährleistung
5.1. Der Verkäufer leistet für die Dauer von sechs Monaten ab Übergabe Gewähr für eine jeweiligen Stand der Technik des Typ des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Während dieser Dauer hat der Käufer Anspruch aus kostenlose Beseitigung von Fehlern und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden ( Nachbesserung ). Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.

5.2. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten.

5.3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene, vom Hersteller / Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Fachwerkstatt zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkäuferwerkstatt durchgeführt werden können. Befindet sich in zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen.

5.4. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages ( Wandlung) oder die Herabsetzung der Vergütung ( Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

5.5. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem Ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass

– der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat
– der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde
– der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde
– der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat
– Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.6. Kauf und Reparatur

6.1. Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von zwei Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

6.2. Stellt sich bei der Durchführung der Reparaturen heraus, dass zur Behebung des Schaden weitere Arbeiten notwendig sind, so gilt der Antrag hierfür als erteilt, wenn er 10% des geschätzten Nettoauftragwertes nicht übersteigt und der Käufer nicht widersprochen hat.

6.3. Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum angegebenen Termin abzunehmen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung innerhalb einer Woche nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu verlangen oder den Kaufgegenstand anderweitig zu Lasten des Käufers verwahren zu lassen.

6.4. Wir sind berechtigt, in Auftrag gegebene Kaufgegenstände, die nach wiederholter schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt werden, nach sechs Monaten zu einem Wert zu verkaufen, damit sich die Kosten der Reparaturrechnung für Material, Zeitaufwand und Aufbewahrungsgebühr netto ausgleichen.

7. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich den Schaden schriftlich anzuzeigen.8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers.

Gerichtsstand ist Langen / Hessen.